Amtsausschuss

Der Amtsauschuss (AmtsA) ist eines von zwei Organen eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan eines Amtes. Er besteht aus allen amtsangehörigen Bürgermeistern sowie weiteren Gemeindevertretern, die gewählt werden. Gemeinden mit unter 500 Einwohnern entsenden ihren Bürgermeister. Gemeinden über 500 bis 1000 Einwohner entsenden ein weiteres Weiterlesen…

Amtsvorsteher

Der Amtsvorsteher (AV) ist eines von zwei Organen in einem Amt. Die Organe eines Amtes sind der Amtsausschuss (AmtsA) als Willensbildungs- u. Beschlussorgan und der Amtsvorsteher, der den Amtsausschuss führt. Er wird durch den Amtsausschuss gewählt. Er leitet die Verwaltung ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der seiner verfügbaren Weiterlesen…