Beschwerdeausschuss

Dieser Ausschuss ist freiwillig und kann von einem Gemeinderat zur Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Einwohner einer Gemeinde gebildet werden.

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Jugendhilfeausschuss

Da die Kinder- und Jugendhilfe ein zentrales Anliegen der Gesellschaft ist, ist sie in einem eigenen Gesetz, dem Sozialgesetzbuch, geregelt. Im Vordergrund stehen die Förderung und Entwicklung, so wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen. Die Aufgaben des Ausschusses werden auf kommunaler Ebene mit der Verwaltung des Jugendamtes gemeinsam wahrgenommen. Weiterlesen…

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