Abgaben sind ein Oberbegriff für alle auf auf einer Finanzhoheit fußenden öffentlichen Einnahmen. Dazu zählen vor allem Steuern, Beiträge und Gebühren. Im weitesten Sinne werden auch Zölle oder Sozialabgaben darunter subsumiert.
Ämter als Verwaltungseinheit und interkommunale Kooperation existieren in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Ein Amt ist deshalb auch keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. Ein Amt in dem Sinne ist nicht zu verwechseln mit einem Fachamt oder einer Behörde. Mehrere Gemeinden schließen sich zu einem Amt zusammen und teilen sich Weiterlesen…
Der Amtsauschuss (AmtsA) ist eines von zwei Organen eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan eines Amtes. Er besteht aus allen amtsangehörigen Bürgermeistern sowie weiteren Gemeindevertretern, die gewählt werden. Gemeinden mit unter 500 Einwohnern entsenden ihren Bürgermeister. Gemeinden über 500 bis 1000 Einwohner entsenden ein weiteres Weiterlesen…
Der Amtsvorsteher (AV) ist eines von zwei Organen in einem Amt. Die Organe eines Amtes sind der Amtsausschuss (AmtsA) als Willensbildungs- u. Beschlussorgan und der Amtsvorsteher, der den Amtsausschuss führt. Er wird durch den Amtsausschuss gewählt. Er leitet die Verwaltung ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der seiner verfügbaren Weiterlesen…
Beiträge zählen zu den Abgaben und sind Einnahmen der Gemeinde. Sie sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau öffentlicher Einrichtungen oder Teilen davon, jedoch ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Charakteristisch für den Beitrag ist, dass der Staat eine Leistung Weiterlesen…
Ein Bürgerbegehren und ein möglicherweise daraus resultierender Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgern einer Gemeinde oder eines Landkreises direkt abzustimmen. Ein solches Begehren muss rechtssicher, sachlich und schriftlich formuliert werden. Die Fragestellung muss bei einem Bürgerentscheid mit „Ja“ oder „Nein“ angekreuzt werden können. Entsteht ein finanzieller Aufwand, muss ein Deckungsvorschlag formuliert Weiterlesen…
Die Worte Kommune und kommunal lassen sich etymologisch aus dem Lateinischen von communis (deutsch: „allgemein, gemeinschaftlich“) herleiten. Oft wird das Wort synonym mit dem Wort Gemeinde im Sinne einer Gebietskörperschaft nach Gemeindeordnung der Kommunalverfassung M-V verwendet. Auch Städte können als Gemeindeart damit als Kommune gezählt werden. Eine Kommune ist im Weiterlesen…
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) bezeichnet in Mecklenburg-Vorpommern einen Gemeindeverband und von der Rechtsform eine Gebietskörperschaft. In einigen anderen Bundesländern und im Grundgesetz wird synonym die Bezeichnung „Kreis“ angewendet. Ein Landkreis steht vom Rang über einer Gemeinde, aber unterhalb des Landes. Gleichrangig sind die sogenannten kreisfreien Städte. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es innerhalb der Landkreise Weiterlesen…
Eine ÖPP ist eine Öffentlich Private Partnerschaft (englisch: PPP – Public Private Partnership). Gemeint ist damit eine Kooperation von privatem Bereich und öffentlicher Hand zur Erstellung einer gemeinwohlorientierten Dienstleistung oder Infrastruktur. In der Theorie erwartet der private Teil eine Rendite und der öffentliche Teil Effizienzvorteile bzw. geringeren Aufwand.
Eine Steuer (gelegentlich auch Taxe) ist eine an die öffentliche Hand zu entrichtende Geldleistung ohne Anspruch auf eine Leistung. Sie ist eine Unterkategorie der Abgabe. Steuern sind eine der wichtigsten Einnahmen des Staates. Die kommunale Ebene wird maßgeblich aus der Gemeinschaftsteuer, den Realsteuern und kommunalen Steuern finanziert.
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