Mandat

Als Mandat wird der Auftrag bezeichnet, den die Wähler an einen Vertreter mit der Wahl geben. Im Art. 38 Abs. 1 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 GG wird das freie Mandat beschrieben, das den Mandatsträger nur an sein Gewissen bindet und er nicht an Weisungen und Aufträgen gebunden Weiterlesen…
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