Einspruchsrecht des Bürgermeisters

Veröffentlicht von adminmv am

Das Einspruchsrecht des Bürgermeisters befähigt diesen unter bestimmten Voraussetzungen gegen rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderates oder eines Ausschusses einzuschreiten.

Weiteres in der Kommunalverfassung unter § 33 KV M-V.

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