Einspruchsrecht des Bürgermeisters

Das Einspruchsrecht des Bürgermeisters befähigt diesen unter bestimmten Voraussetzungen gegen rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderates oder eines Ausschusses einzuschreiten. Weiteres in der Kommunalverfassung unter § 33 KV M-V.

Von adminmv, vor

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt den Rechtsrahmen der kommunalen Ebene des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Verfassung ist gegliedert in fünf Teile: Teil 1 – Gemeindeordnung Teil 2 – Landkreisordnung Teil 3 – Amtsordnung Teil 4 – Kommunale Zusammenarbeit Teil 5 – Schlussvorschriften Die gesamte Verfassung Weiterlesen…