Oberbürgermeister

Veröffentlicht von adminmv am

Die Bezeichnung Oberbürgermeister (oft auch abgekürzt: OB) wird in Mecklenburg-Vorpommern in den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin für das Oberhaupt der Stadt und dessen Verwaltung genutzt. In anderen Bundesländern wird ab einer bestimmten Größe oder Bedeutung die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister verwendet. Der Maßstab für diese Bezeichnung ist nicht einheitlich.

In den Landkreisen wird für die gleiche Funktion der Begriff Landrat angewendet.

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