Landkreis
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) bezeichnet in Mecklenburg-Vorpommern einen Gemeindeverband und von der Rechtsform eine Gebietskörperschaft. In einigen anderen Bundesländern und im Grundgesetz wird synonym die Bezeichnung „Kreis“ angewendet. Ein Landkreis steht vom Rang über einer Gemeinde, aber unterhalb des Landes. Gleichrangig sind die sogenannten kreisfreien Städte. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es innerhalb der Landkreise sogenannte Ämter als interkommunale Kooperationen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die sechs Landkreise
Lk Nordwestmecklenburg,
Lk Ludwigslust-Parchim,
Lk Mecklenburgische Seenplatte,
Lk Vorpommern-Rügen,
Lk Vorpommern Greifswald,
Lk Rostock,
und die zwei kreisfreien Städte
Universitäts- und Hansestadt Rostock sowie die
Landeshauptstadt Schwerin.