Beiträge

Veröffentlicht von adminmv am

Beiträge zählen zu den Abgaben und sind Einnahmen der Gemeinde. Sie sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau öffentlicher Einrichtungen oder Teilen davon, jedoch ohne laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. 

Charakteristisch für den Beitrag ist, dass der Staat eine Leistung erbringt, die in Anspruch genommen werden kann. Die Zahlung ist aber unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Eine Gemeinde erhebt Beiträge zur Finanzierung des Aufwandes für Investitionen (bspw. Straßenausbaubeiträge), für kommunale Einrichtungen oder Dienstleistungen (bspw. Kurtaxe) und zur Erschließung von Grundstücken (bspw. Erschließungs- und Herstellungsbeiträge).

Mehr findet man im Kommunalabgabengesetz M-V in den § 7-10.

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