Amtsausschuss

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Der Amtsauschuss (AmtsA) ist eines von zwei Organen eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan eines Amtes. Er besteht aus allen amtsangehörigen Bürgermeistern sowie weiteren Gemeindevertretern, die gewählt werden.

  • Gemeinden mit unter 500 Einwohnern entsenden ihren Bürgermeister.
  • Gemeinden über 500 bis 1000 Einwohner entsenden ein weiteres Mitglied.
  • Gemeinden über 1000 bis 2000 Einwohner: zwei
  • Gemeinden über 2000 bis 2500 Einwohner: drei
  • Gemeinden über 2500 bis 3000 Einwohner: vier
  • Gemeinden über 3000 bis 3500 Einwohner: fünf
  • Gemeinden über 3500 Einwohner: sechs

Das zweite Organ ist der Amtsvorsteher (AV). Er leitet den Amtsausschuss. Der Amtsausschuss kann weitere ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden.

Näheres ist in in der Amtsordnung in §§ 131 – 141 Kommunalverfassung M-V geregelt.

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