Amt (Verwaltungseinheit)

Ämter als Verwaltungseinheit und interkommunale Kooperation existieren in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Ein Amt ist deshalb auch keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft. Ein Amt in dem Sinne ist nicht zu verwechseln mit einem Fachamt oder einer Behörde. Mehrere Gemeinden schließen sich zu einem Amt zusammen und teilen sich Weiterlesen…

Amtsausschuss

Der Amtsauschuss (AmtsA) ist eines von zwei Organen eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan eines Amtes. Er besteht aus allen amtsangehörigen Bürgermeistern sowie weiteren Gemeindevertretern, die gewählt werden. Gemeinden mit unter 500 Einwohnern entsenden ihren Bürgermeister. Gemeinden über 500 bis 1000 Einwohner entsenden ein weiteres Weiterlesen…

Amtsvorsteher

Der Amtsvorsteher (AV) ist eines von zwei Organen in einem Amt. Die Organe eines Amtes sind der Amtsausschuss (AmtsA) als Willensbildungs- u. Beschlussorgan und der Amtsvorsteher, der den Amtsausschuss führt. Er wird durch den Amtsausschuss gewählt. Er leitet die Verwaltung ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der seiner verfügbaren Weiterlesen…

Behörde

Eine Behörde ist jede öffentliche Stelle, die die Berechtigung hat, nach außen verbindlich, insbesondere hoheitlich, gegenüber Dritten wie beispielsweise Bürgern oder juristischen Personen zu handeln.

Mandat

Als Mandat wird der Auftrag bezeichnet, den die Wähler an einen Vertreter mit der Wahl geben. Im Art. 38 Abs. 1 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 GG wird das freie Mandat beschrieben, das den Mandatsträger nur an sein Gewissen bindet und er nicht an Weisungen und Aufträgen gebunden Weiterlesen…