Hoheitsrechte

In einer Reihe von Hoheitsrechten kommt die Kommunale Selbstverantwortung für eine eigenständige Aufgabenerledigung zum Ausdruck, welche essenzielle Voraussetzungen für eine gemeindliche Aufgabenerledigung sind. Beispiele dafür sind die Finanzhoheit, Planungshoheit, die Gebietshoheit, die Organisations- und Personalhoheit, die Satzungshoheit und die Rechtssetzungshoheit.    

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Kommunale Spitzenverbände

Die Gemeinden haben sich auf Bundes- und Landesebene zu sogenannten Spitzenverbänden zusammengeschlossen, um Einfluss auf die staatliche Willensbildung zu nehmen, Erfahrungen auszutauschen und zur gemeinsamen Koordination. Es existiert kein einheitlicher Spitzenverband für alle Kommunen, sondern auf Bundesebene gibt es drei Vereinigungen, die die verschiedenen Interessen der Kommunen widerspiegeln. der Deutsche Weiterlesen…

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