Hoheitsrechte

In einer Reihe von Hoheitsrechten kommt die Kommunale Selbstverantwortung für eine eigenständige Aufgabenerledigung zum Ausdruck, welche essenzielle Voraussetzungen für eine gemeindliche Aufgabenerledigung sind. Beispiele dafür sind die Finanzhoheit, Planungshoheit, die Gebietshoheit, die Organisations- und Personalhoheit, die Satzungshoheit und die Rechtssetzungshoheit.    

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Rekommunalisierung

Aufgrund von Unzufriedenheit über privatisierte Produkte kann der Wunsch aufkommen, bestimmte Leistungen wieder in die öffentliche Hand zu bringen. Dies kann durch eine Wiederaufnahme der privatisierten Aufgaben erfolgen, durch eine Neugründung einer Eigengesellschaft oder durch die Erhöhung des Kapitalanteils an einer ÖPP (PPP). Ob dies zum funktionalen oder finanziellen Erfolg Weiterlesen…