Amtsvorsteher

Der Amtsvorsteher (AV) ist eines von zwei Organen in einem Amt. Die Organe eines Amtes sind der Amtsausschuss (AmtsA) als Willensbildungs- u. Beschlussorgan und der Amtsvorsteher, der den Amtsausschuss führt. Er wird durch den Amtsausschuss gewählt. Er leitet die Verwaltung ehrenamtlich nach den Grundsätzen und Richtlinien des Amtsausschusses und im Rahmen der seiner verfügbaren Weiterlesen…