Kommunaler Finanzausgleich

Der kommunale Finanzausgleich dient gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsfähigkeit finanzschwacher Kommunen und Landkreise zu sichern. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich im Finanzausgleichgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Vertikaler Finanzausgleich Das Land stellt den Gemeinden und Landkreisen unter anderem Weiterlesen…