Fragestunde

Veröffentlicht von adminmv am

Die Fragestunde oder Einwohnerfragestunde ist eine, von der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Bürgerbeteiligung in der Gemeinde. Einwohner ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Fragen stellen. Ebenso ist es möglich Bürger als Anzuhörende einzuladen. Das ermöglicht den Einwohnern sich mit Fragen, in mündlicher oder schriftlicher Form, am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Näheres regelt die jeweilige Satzung der Gemeinde und die Kommunalverfassung M-V unter § 17 (hier klicken).

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